SMA-PREIS 2025 - präsentiert von Coca-Cola
Ausschreibung wird Anfang 2025 aktualisiert
Das war die Ausschreibung 2024
Präambel
In dem Bestreben, talentierte Journalistinnen und Journalisten zu fördern, hat Sports Media Austria („SMA“) 2004 den Sports Media Austria Preis in Kooperation mit Coca-Cola eingeführt. Er wird jährlich von einer Fachjury sowie von den Mitgliedern von Sports Media Austria gewählt und vergeben. Der Sports Media Austria Preis wird jährlich ausgeschrieben. 2024 findet die 21. Auflage dieses Preises statt.
1. Grundsätzliches
Der Sports Media Austria Preis wird seit 2004 jährlich verliehen. Die zu prämierenden Arbeiten für das Jahr 2024 müssen in der Zeit von 11. März 2023 bis 20. April 2024 erstellt bzw. publiziert worden sein. Die Top 3 jeder Kategorie sowie der Sieger oder die Siegerin des Nachwuchspreises werden nach der Jury-Entscheidung verständigt, die Kategorien- und der Gesamtsieger werden von den Mitgliedern von Sports Media Austria gewählt.
Die Preisträger und Preisträgerinnen und deren Werke werden im Rahmen der Sports Media Austria Jahrestagung geehrt sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Falle einer Nominierung bzw. eines Gewinnes erteilt der/die Einreicher/Einreicherin die Erlaubnis, die Rechte für sämtliche in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Preis anfallenden Nutzungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht auf digitale Veröffentlichungen.
Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sein. Pro Wettbewerbsteilnehmer werden maximal zwei Beiträge zugelassen.
Die Teilnahme ist für Mitglieder von SPORTS MEDIA AUSTRIA sowie für alle Bewerbungen in der Kategorie "Nachwuchs" kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr je Beitrag 20 Euro.
Die Fotos/Arbeiten sollen über die Plattform http://sportsmediaaustria.at online eingereicht werden. Eine Einreichung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich.
Mit der Einreichung und Teilnahme am Sports Media Austria-Preis erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Jeder Einreicher / Jede Einreicherin ist für die ordnungsgemäße Übermittlung (administrativ bzw. technisch) der Einreichung(en) selbst verantwortlich. Sports Media Austria wird die Verfügbarkeit der Einreichung mehrmals prüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, bei Problemen mit dem/der Einreicher/in Kontakt aufzunehmen.
Die Dotation ist wie folgt festgelegt:
4 x € 1.000,-- für die Kategoriensieger (Foto, Text, Multimedia, Video, Audio) und Einladung zum Gala-Abend
1 x € 1.000,-- zusätzlich für den aus den Kategoriensiegern gewählten Gesamtsieger oder Gesamtsiegerin
1 x € 500,-- für den Nachwuchspreis (kann nicht zum Gesamtsieger gewählt werden).
Bei weniger als drei Einreichungen wird der Preis in dieser Kategorie nicht vergeben.
2. Teilnahmebedingungen
2.1. Kategorie Text
In dieser Kategorie können Reportagen und Berichte eingereicht werden, die in der Zeit von 11. März 2023 bis 20. April 2024 in einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung bzw. Zeitschrift in deutscher Sprache veröffentlicht wurden. Auch Reportagen und Berichte, die online erschienen sind, können eingereicht werden. Serien werden nur mit maximal zwei, möglichst zusammenhängenden Folgen, bewertet. Es ist ein Belegexemplar bzw. eine entsprechende URL beizubringen.
2.2. Kategorie Video
In dieser Kategorie werden ausschließlich Video- bzw. TV-Beiträge bewertet, die im oben genannten Zeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Programm ausgestrahlt wurden. Die maximale Beitragslänge beträgt 60 Minuten. Längere Sendungen, die auf 60 Minuten oder weniger gekürzt wurden, sind nicht zugelassen. Einreichungen aus einer mehrteiligen Serie sind möglich, allerdings können maximal 2 Folgen eingereicht werden.
Der/die Autor/-in muss den Beitrag persönlich recherchiert haben und bei den Dreharbeiten eine entscheidende Rolle gespielt haben. Beiträge, die überwiegend aus (historischem) Archivmaterial bestehen, werden nicht ausgezeichnet.
Einzelpersonen, Produktionsgesellschaften und TV-Veranstalter können zwei Beiträge pro Autor/Autorin einreichen.
Die Einreichung ist ausschließlich online möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein entsprechender Link (versteckt oder öffentlich), der über gängige Plattformen (Youtube, Vimeo, etc.) abrufbar ist. Die Zugangsmöglichkeiten für die Jury (Passwort) müssen zeitgleich bekannt gegeben werden. Ausdrücklich nicht erwünscht sind Downloadlinks (Dropbox, Onedrive, etc.).
2.3. Kategorie Audio
Hier werden herausragende Reportagen, Hintergrund-Dokumentationen und auch Podcasts gesucht. Die Beiträge sollen nicht länger als 60 Minuten sein und müssen im genannten Zeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Programm gesendet worden sein.
Der/die Autor/-in muss den Beitrag persönlich recherchiert haben und bei der Aufnahme dabei gewesen sein. Beiträge, die überwiegend aus (historischem) Archivmaterial bestehen, werden nicht ausgezeichnet.
Einzelpersonen, Produktionsgesellschaften und Radiostationen können zwei Beiträge pro Autor einreichen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre spezifische Rolle im Audio angeben (z. B. Produzent, Moderator). Der Audiobeitrag muss bis Ende des Wahlzeitraumes online abrufbar sein. Geben Sie bitte einen vollständig barrierefreien Link an (d. h. nicht hinter einer Bezahlschranke) an, unter dem die Audioproduktion angehört werden kann. Wenn das Audiowerk (z.B. Podcast) in Episoden aufgeteilt ist, wählen Sie, bitte, nur eine Episode aus, die Ihre Einreichung repräsentiert.
2.4. Kategorie Foto
Zugelassen sind ausschließlich Arbeiten von in Österreich tätigen Pressefotografinnen und -fotografen, die in einem österreichischen Medium (Print, Online, Agentur) veröffentlicht wurden. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Erstellung und Einsendung des Fotos als professionelle(r) Fotograf/Fotografin (selbständig oder angestellt) tätig sein und dies auch nachweisen können.
Aufnahmen, die ausschließlich in Social Media-Plattformen (Facebook, Twitter bzw. jetzt X, Google+, LinkedIn usw.), privaten Webgalerien und Sharingplattformen (flickr, pinterest usw.) veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Dateiformat: JPEG, in höchstmöglicher Qualität, RGB-Profil.
Studio- und Werbefotos sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Alle eingereichten Bilder müssen den allgemeinen Richtlinien des Fotojournalismus bezüglich Bildmanipulation entsprechen. D.h. bei den Bildern darf der Inhalt durch Bildmontage (Umarrangieren, Verzerren, Entzerren, Spiegeln, Entfernen, Hinzufügen von Bildelementen oder ähnlichem, Masken, Rahmen, usw.) nicht verändert werden. In diesem Sinne ist jede Art der Bildmanipulation (auch extreme Farb- oder Tonwertänderungen, usw.), die die Bildaussage entscheidend beeinflussen können, verboten.
Im Zweifelsfall muss der Ersteller des Bildes die Originaldatei der Jury als Beweis vorlegen. Die letztgültige Entscheidung über die Akzeptanz der Bildmanipulation liegt bei der Jury.
Spezielle Regelung betreffend Verwendung von KI-Werkzeugen:
KI-generierte Bilder sind keine Fotos. Als Fotos gelten nur Bilder die durch den Einsatz einer Kamera (Licht erzeugt ein Bild auf dem Sensor/Film) hergestellt werden.
Künstlich erstellte Bilder sind nicht teilnahmeberechtigt. Jede Verwendung von Werkzeugen zur generativen Füllung (generative Fill) oder ähnlichem sind im Sinne des Verbots von Bildmanipulationen nicht erlaubt.
Die Verwendung smarter KI-unterstützter Werkzeuge in Bildbearbeitungsprogrammen (z.B. Rauschunterdrückung, Superresolution, usw.) sind nur soweit erlaubt, als keine Bildinhalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden. Die letztgültige Entscheidung über die Akzeptanz der Verwendung dieser Tools liegt bei der Jury.
Um eine ungebührliche Bearbeitung der Bilder auszuschließen, behalten sich die Juroren das Recht vor, in Zweifelsfällen die Originalaufnahmen (Originaldateien, Negative, Dias) anzufordern.
Die Bilder dürfen weder den Namen der Fotografin/des Fotografen, der Agentur oder des Mediums zeigen (Wasserzeichen, Firmenlogo im Bild, usw.) und auch der Dateiname darf keine Rückschlüsse auf den/die Hersteller/in oder Veröffentlicher zulassen. Diese Informationen dürfen nur in den Metadaten und im Online-Teilnahmeformular aufscheinen.
Mit der Teilnahme (Einreichung der Bilder über das Online-Tool) erklärt die Fotografin/der Fotograf, über sämtliche Rechte bzw. Genehmigungen an den eingereichten Bildern zu verfügen.
2.5. Kategorie Multimedia
In dieser Kategorie werden journalistische Beiträge (z.B. interaktive Web-Storys, Reportagen, Dossiers, Fotodokumentationen, Infografiken) bewertet, die multimedial verfasst worden sind, im oben genannten Zeitraum erstmalig veröffentlicht wurden und die Möglichkeiten des Internets möglichst ausschöpfen. Es sind dabei alle Darstellungsformen dieses Mediums zulässig.
Unzureichend sind Kombinationen, die ausschließlich aus Text und nur einem Foto bestehen.
Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung entweder öffentlich abrufbar sein oder es muss ein anderer geeigneter Hinweis der tatsächlichen Publikation erbracht werden.
2.6. Kategorie Nachwuchspreis
In dieser Kategorie dürfen Journalistinnen und Journalisten antreten, die zum Stichtag 20.4.2024 das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also 28 Jahre oder jünger sind. Zugelassen sind gemäß den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Kategorien Beiträge aus den Bereichen Text, Foto, Video, Audio und Multimedia.
Es sollen junge Autorinnen und Autoren (bzw. Redaktionen/Teams) prämiert werden, die Themen rund um den Sport einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren, komplexe Zusammenhänge anschaulich vermitteln sowie transparent machen und damit dem Leser allgemein verständlich näher bringen.
2.7. Kategorie Sonderpreis
Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis verleihen. Eine Altersgrenze besteht nicht. Der Sonderpreis kann vergeben werden als Ehrenpreis für ein journalistisches Lebenswerk oder als Ehrenpreis für eine herausragende journalistische Initiative im Bereich Sport. Darüber hinaus kann eine Komposition in Wort und Bild prämiert werden. Es kommt auch eine Verleihung an eine ganze Redaktion für eine beispielhafte Initiative in Betracht. Der Preis für das Lebenswerk wird von einer 5-köpfigen Jury vergeben, der zumindest 3 Vorstandsmitglieder von Sports Media Austria angehören. Ein Vorschlagsrecht haben alle Jury- bzw. Vorstands-Mitglieder von Sports Media Austria.
3. Die Jury-Mitglieder
Die Jury soll aus zumindest fünf und höchstens neun Mitgliedern bestehen, die vom Vorstand der Sports Media Austria ernannt werden. Die Kooperationspartner schlagen die von ihnen zu entsendenden Mitglieder vor, die dann Sports Media Austria ernennt.
Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich.
Die Beurteilung der Beiträge durch die Jury erfolgt nicht-öffentlich unter dem Vorsitz von Präsident Michael SCHUEN. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt. Die Entscheidungen der Jury erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Prämierung der Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung erfolgt im Namen der gesamten Jury.
Jurymitglieder dürfen keine eigenen Beiträge einbringen.
Den Jury-Vorsitz führt Präsident Michael SCHUEN, unterstützt von VP Mag. Stefan GRÜNEIS
3.1. Vorsitz Text im Rahmen der Jury: Prof. Michael KUHN und Mag. Stefan GRÜNEIS
3.2. Vorsitz Video im Rahmen der Jury: Mark Michael NANSECK 3.3. Vorsitz Audio im Rahmen der Jury: Michael KASPER
3.3. Vorsitz Foto im Rahmen der Jury: Christian HOFER und Barbara GINDL
3.4. Vorsitz Multimedia im Rahmen der Jury: Keke PLATZER und Matthias STELZMÜLLER
3.5. Vertreter Nachwuchspreis - gesamte Jury
3.6. Die Sonderpreis-Jury - wird bei Bedarf einberufen
3.7. VIP – Vertreter aus der Welt des Sports - bei Bedarf
4. Aberkennung des Preises
Für den Fall, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrages gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, behält sich der Sports Media Austria Vorstand die Aberkennung des Preises, die Rückforderung des Preisgeldes und die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
5. Organisation
Die technische und organisatorische Abwicklung des Sports Media Austria Preises fällt in den Geschäftsbereich des Vorstandes. Sitz des Preises ist Wien, Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jahrestagung von Sports Media Austria statt, bei der die Trophäen sowie symbolische Schecks zur Überreichung gelangen.
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen des Vorstandes oder der Jury ist ausgeschlossen.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen am ehesten entspricht. Die anderen Regelungen bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
7. Kontakt
Bei Rückfragen ... Telefon 0664 / 430 30 87 - Generalsekretär Josef LANGER - erreichbar auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!